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Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Haftbefehl gegen 34-jährigen Mann wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Datum: 

Kurzbeschreibung: 06.02.2019

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt Haftbefehl gegen 34-jährigen Mann wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehl gegen einen 34-jährigen Mann beantragt. Er steht im dringenden Verdacht, sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht zu haben.

Der Mann soll am 4. Februar 2019 in seiner Wohnung in Heidelberg verschiedene Betäubungsmittel aufbewahrt haben. Unter anderem soll er im Besitz von 95,13 Gramm Marihuana, 4,32 Gramm Haschsich, 24,46 Gramm Amphetamin und 39 Ecstasytabletten gewesen sein. Die Betäubungsmittel soll er, neben dem eigenen Konsum, gewinnbringend an bislang unbekannte Abnehmer weiterveräußert haben, um sich daraus seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Gegen 08:50 Uhr des oben genannten Tages waren Polizeibeamte in einem Mehrparteienhaus in Heidelberg Kirchheim in anderer Sache tätig. Währenddessen nahmen die Beamten im Treppenhaus Marihuanageruch wahr, der aus der Wohnung des hier Tatverdächtigen drang. Eine daraufhin angeordnete Durchsuchung der Wohnung führte zum Auffinden der genannten Betäubungsmitteln, von entsprechenden Verpackungsutensilien, 2.000 Euro mutmaßliches Dealergeld und u.a. zwei professionelle Aufzuchtschränken.

Der Tatverdächtige wurde noch in seiner Wohnung vorläufig festgenommen und die aufgefundenen Beweismittel beschlagnahmt.

Am Dienstag, 05. Januar 2019, wurde der 34-Jährige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Der Vollzug des durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragten Haftbefehls wurde mit der Anordnung einer Meldeauflage außer Vollzug gesetzt. Der 34-Jährige ist u.a. dazu verpflichtet, sich täglich bei einer Polizeidienststelle zu melden.

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