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57-Jähriger wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Datum: 03.04.2019

Kurzbeschreibung: 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

57-Jähriger wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in
Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Heidelberg:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 57-jährigen Mann erlassen.

Aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses wurde die Wohnung des Tatverdächtigen am 27.03.2019 betreten. Dabei stellten die Beamten mit Hilfe eines Polizeihundes insgesamt 200 Gramm Haschisch, 104 Gramm Marihuana, 6,3 Gramm Amphetamin und 10 Tabletten Ecstasy sicher.

Noch am selben Tag wurde der deutsche Staatsangehörige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl. Anschließend wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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